AHV — 13. Altersrente
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026
- Erste Auszahlung: Dezember 2026 (automatisch mit der Dezember-Rente)
- HR-Relevanz: Pensionierungsplanung, Kommunikation an Mitarbeitende, Austritte
Referenzalter Frauen
- Betroffen: Jahrgang 1962 → Referenzalter 64 Jahre + 6 Monate
- HR-Relevanz: Rentenplanung, Nachfolgeplanung, Vorsorgegespräche
Anpassungen für tiefe Einkommen und Selbständigerwerbende
Per 1. Januar 2026 entfällt im Kultur- und Medienbereich die AHV-Beitragsbefreiung für Einkommen unter CHF 2'500 pro Arbeitgeber und Jahr; zudem werden Selbständigerwerbende bei der Unternehmensliquidation vor ungerechtfertigten Verzugszinsen geschützt.
EO, Digitalisierung der Anmeldung
- Ab 2026: schrittweise Einführung des digitalen EO-Anmeldungsverfahrens für Dienstleistende der Armee, Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport»
- HR-Relevanz: Prozesse, Payroll-Schnittstellen, Absenzen-Management
Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a (Beitragslücken)
Neu ab 2026: Beiträge können bis zu 10 Jahre rückwirkend einbezahlt werden, aber nur für Beitragsjahre ab 2025.
HR-Relevanz: Kader- und Executive-Beratung und allgemeine Vorsorgeberatung
Arbeitslosenversicherung (ALV) — Neues Auszahlungssystem und neue Formulare
- Ab 1. Januar 2026: Alte Formulare sind nicht mehr gültig
- HR-Relevanz: Kündigungen, Austritte, Arbeitgeberbescheinigungen
Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
Die per 1. November 2025 in Kraft getretene Erhöhung der Höchstbezugsdauer auf 24 Monate wird bis am 31. Juli 2026 verlängert.
HR-Relevanz: Restrukturierungen, Krisen- und Szenarioplanung
Familienzulagen (FAK)
Kantone sind ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2029 einen vollen Lastenausgleich unter den Familienausgleichskassen einzuführen.
Erhöhung der Familienzulagen in den Kantonen Aargau und Graubünden per 1. Januar 2026:
| Kanton | Kinderzulage | Ausbildungszulage |
|---|---|---|
| Aargau | CHF 225/Mt. | CHF 278/Mt. |
| Graubünden | CHF 240/Mt. | CHF 290/Mt. |
Strafrecht: Neuer Straftatbestand «Stalking»
- Inkrafttreten: 1. Januar 2026
- HR-Relevanz: Fürsorgepflicht, interne Meldestellen, Reglemente, Prävention
Lohnausweis: neue Wegleitung 2026
Wesentliche Änderungen per 1. Januar 2026: Erhöhung der Fahrkostenpauschale (von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer) und Anpassungen zu den nicht deklarationspflichtigen Leistungen (Erhöhung der Grenze von CHF 500 pro Ereignis auf CHF 600 pro Jahr).
Kantonale Mindestlöhne: Anpassungen per 1. Januar 2026
- Basel-Stadt: CHF 22.20 pro Stunde
- Genf: CHF 24.59 pro Stunde
Schweiz–Frankreich: Homeoffice-Besteuerung (Grenzgänger)
Das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 24. Juli 2025 in Kraft getreten. Dessen Bestimmungen, die die Besteuerung von Einkommen aus Homeoffice dauerhaft regeln, gelten ab dem 1. Januar 2026.
HR-Relevanz: Homeoffice-Policies, Arbeitsverträge, Arbeitsort-Tracking, Payroll und Quellensteuer.